Eine Voruntersuchung des Patienten bei geplanter Augenkorrektur dient vornehmlich der Eignungsfeststellung für eine Operation. Denn nicht jede Einschränkung der Sehfähigkeit ist gleichgut für eine operative Korrektur geeignet.

 

Mittels einer Wellenfrontanalyse werden die Augen vermessen und eingehend auf ihre Eigenschaften hin untersucht. Die Fläche und der Zustand der Hornhaut werden ebenso erfasst, wie der Pupillendurchmesser unter unterschiedlichem Lichteinfall. Bei Feststellung einer Verletzung oder Mutation der Hornhaut darf eine Operation nicht stattfinden. Das Messen der Augäpfellänge gibt Auskunft über die Art der Sehschwäche, ob eine Weit- oder Kurzsichtigkeit vorliegt hängt davon ab, ob ein zu großflächiger oder unterdurchschnittlicher Augapfel vorhanden ist. Ein allgemeiner Sehtest gibt Aufschluss über die Sehstärke beider Augen und ermittelt den Dioptrienwert je Auge. Bei Kurzsichtigen Menschen sollte der Dioptrienwert nicht über – 12 liegen, da sonst keine wesentlichen Erfolge nach der Operation zu erwarten sind. Im Falle der Weitsichtigkeit liegt die noch geeignete Dioptrienstärke bei 5.

Grundvoraussetzung ist, das die Dioptrienzahl in der Vergangenheit stabil geblieben ist und keine drastische Verschlechterung der Sehkraft eintrat. Bei Frauen darf keine Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Operationstermins vorliegen.

 

Liegt bei einem Patienten eine bekannte Diabetes Mellitus vor, gilt es abzuklären ob die Fehlsichtigkeit eine Verbindung zur Krankheit aufweist und eventuell medikamentös behandelt werden kann. Eine Operation wäre in diesem Fall hinfällig. Ein Blutzuckertest kann dabei behilflich sein eine Sehschwäche aufzudecken, die nicht eindeutig einem Augenfehler zuzuordnen ist. Dem könnte eine dem Patienten bisher unbekannte Diabetes zugrunde liegen.

Über die Messung des Augeninnendrucks kann das eventuelle Vorliegen eines grauen Stars erfasst werden. Ist dieser vorhanden muss über eine Alternative zur Operation nachgedacht werden, da die Heilungsaussichten zweifelhaft sind und eine gescheiterte Operation zur Erblindung führen könnte.

Lassen sich nach der Voruntersuchung schwere Leiden und Krankheiten ausschließen, kann der Arzt anhand der eindeutigen Untersuchungsergebnisse beider Augen die Zulassung auf eine Augenkorrektur erteilen.

 

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