Die Aussicht ohne Sehhilfen den Alltag zu bestreiten, sei es aus praktischen oder optischen Gründen, lässt oftmals den Wunsch nach einer dauerhaften Sehschärfenkorrektur aufkommen.

 

Um sich einer LASIK Behandlung unterziehen zu können muss man jedoch gewisse Vorraussetzungen mitbringen. Grundvoraussetzung ist die Volljährigkeit des Patienten. Das Höchstalter des Patienten sollte wiederum 65 Jahre nicht übersteigen. Zudem sollte der Betroffene allgemein gesundheitlich stabil sein, besonders Menschen mit Herzerkrankungen sei nahe gelegt sich vom Hausarzt vor der Operation noch einmal gründlich durchchecken zu lassen. Bei Frauen darf zu diesem Zeitpunkt keine Schwangerschaft vorliegen. Ebenso wenig dürfen sie sich in der Stillzeit befinden. Diabetiker, Rheumatiker sowie der gesamte Personenkreis von Autoimmunkrankheiten darf mit der LASIK Methode nicht behandelt werden.

Schwere Augenleiden wie der grüne oder graue Star müssen ausgeschlossen werden können, das geschieht bei der eingehenden Voruntersuchung. Allergikern ist anzuraten eine für sie unbedenkliche Jahreszeit für die Operation zu wählen, da die Auswirkungen allergischer Reaktionen die Operation gefährden.

 

Voraussetzung ist auch, dass die Sehkraft über einen längeren Zeitraum stabil geblieben ist. Das Zeitfenster beträgt ungefähr 1,5 Jahre. Nur so kann die LASIK Effizienz erreichen. Wichtig ist auch zu wissen, dass bei einer LASIK Methode nur Patienten erfolgreich behandelt werden können, deren Dioptrienstärken gewisse Werte einhalten. Man orientiert sich an maximal – 10 Dpt. bei Myopie, + 5 Dpt. bei Hyperopie und höchstens 4 Dpt bei Astigmatismus. Eine Operation bei übersteigenden Werten würde keine Erfolge erzielen.

Auch eine ausreichende Hornhautstärke muss vorhanden sein, da sonst eine Behandlung mit dem Excimer-Laser nicht in Frage kommt. Ebenso darf die Hornhaut keinerlei krankhafte Veränderungen aufweisen, wie beispielsweise eine Degenration. Erkrankungen des umliegenden Auges, wie eine Bindehautentzündung müssen ebenfalls ausgeschlossen werden können. Erfüllt der Betroffene diese Voraussetzungen und spricht eine gründliche Voruntersuchung nicht dagegen, darf der Patient sich einer LASIK Operation unterziehen.

 

 

Vergleichen Sie die Agenlaserlaser-Kliniken unter der  Übersicht Augenlaser Kliniken

 

 

Zurück