Dem Patientenwunsch eines Lasik-TÜV entsprochen, werden Kriterien kontrolliert, die eine qualifizierte Klinik auszeichnen. Wichtige Kriterien zur Erteilung des Lasik-TÜV müssen durch persönliche Voraussetzungen der Operateure erfüllt werden.

 

Vom Operateur werden zur Erteilung des Lasik-TÜV die komplette Beherrschung aller operativen Techniken zur Sehfehlerkorrektur erwartet, wie z. B. Lasik, phake Linsen und viele weitere. Die erforderlichen Re-OP´s dürfen 15%, Komplikationen durch Infektionen oder Schnittfehler 1% der OP´s nicht überschreiten. Weiterhin muss ein Operateur auf der aktuellen KRC Anwenderliste geführt werden. Der Operateur muss für die Erteilung des Lasik-TÜV mehr als 1.000 selbst durchgeführte OP´s in den letzten 5 Jahren nachweisen können, von denen entweder 250 Lasik-OP´s im letzten Jahr waren oder aber eine Kombination von 150 Lasik und 300 intraokularen Eingriffen im letzten Jahr nachgewiesen werden können.

 

Zusätzlich zur regelmäßigen praktischen Anwendung müssen Qualifikationen in theoretischen Bereichen - z. B. als Hygienebeauftragter, ein Sachkundenachweis der Sterilgutassistenz oder des Laserschutz - durch schriftliche Zertifikate nachgewiesen werden. Ein weiteres Augenmerk zur TÜV-Erteilung wird auf die Protokollierung der Patienteneignung für Lasik-Eingriffe und die abschließende Prüfung der Patientenzufriedenheit sowie die statistische Erhebung der Ergebnisqualität, Infektions- und Komplikationsrate gelegt.

 

Eine weitere Voraussetzung für die TÜV-Erteilung an den Operateur besteht in der Vorlage stets aktueller Fortbildungsnachweise nach KRC-Richtlinien. Der Nachweis des Komplikations- sowie Hygienemanagement gehört ebenso zu den persönlichen Voraussetzungen des Operateurs wie die Qualifikation zur Erteilung von Standardanweisungen zur Aufbereitung von notwendigen Instrumenten für den Eingriff.

 

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