Soll eine Klinik den Lastik-TÜV erhalten, müssen wichtige, streng festgelegte Hygieneanforderungen erfüllt werden. Zunächst müssen von Kliniken, die Lasik-OP´s ausführen, Hygienebeauftragte benannt worden sein, die entsprechende Verantwortung und Kontrolle übernehmen.

 

Ständig aktuelle Hygienepläne, die allen Beteiligten von Lasik-Behandlungen zugängig und bekannt sein müssen, sind eine weitere wichtige Anforderung an die Klinik. Entsprechende Hygienepläne müssen nicht nur vorhanden sein, sondern in relevanten Bereichen für die Mitarbeiter deutlich sichtbar ausgehängt sein und entsprechend den Vorschriften angewandt werden. Neben ständig aktualisierten Aushängen zum Thema Hygiene müssen die Mitarbeiter auch in regelmäßigen Zyklen Schulungen hierzu erhalten, zudem muss eine Erfassung der Erreger nach dem Infektionsschutzgesetzt im Klinikum für Mitarbeiter vorliegen.

 

Sehr stark berücksichtigt wird auch, ob entsprechende Vorgaben für Patienten mit bestimmten Infektionserregern - z. B. TBC, VRE, MRSA usw. - bestehen. Die Vorgaben für Hygiene müssen im Klinikum allerdings nicht nur bekannt sein und angewandt werden - eine wichtige Bedingung ist, dass die Einhaltung dieser Vorgaben in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Unbedingt erforderlich für die TÜV-Zertifizierung einer Klinik ist, dass die OP´s und die Instrumentenaufbereitung in getrennten Räumen stattfindet.

 

Raumlufttechnik und Klimaanlagen müssen dringend den Erfordernissen der Hygieneanforderungen angepasst sein. Nicht zuletzt ist ein Autoklav zur Sterilisierung der Instrumente notwendig, der mindestens den Anforderungen des RKI genügt. Erst wenn alle Erfordernisse erfüllt sind, kann die Klinik mit der Erteilung der Lasik-TÜV-Plakette rechnen.

 

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